Was ist KISI

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Selbstverteidigung & Notwehr

In unserem Kindersicherheitstraining unterstützt die Selbstverteidigung die Lernergebnisse der Kinder aus den Bereichen Prävention und Selbstbehauptung.

Durch ein selbstsicheres Auftreten d.h. durch aufrechte Körperhaltung, durch die Fähigkeit, klar und unmissverständlich auszudrücken, was man will, durch Entschlossenheit lassen sich Bedrohungssituationen oft schon abwenden, können viele Angriffe bereits im Vorfeld beendet werden. Kommt es dennoch zum Konflikt, sollten sich die Kinder effektiv schützen können.

Schritt für Schritt

Ein wirkungsvoller Hebel, ein kräftiger Tritt, schnelles Ausweichen und/oder das flinke Wegrennen in gefährlichen Situationen sind Möglichkeiten für Kinder, sich selbst oder andere in Notwehr-/ Nothilfesituationen körperlich zu verteidigen.

Den Kindern wird Schritt für Schritt gezeigt, welche Verteidigungsmöglichkeiten und Techniken es gibt, um bestimmte Situationen zu bewältigen. Sie lernen nur wirklich effektive, wirkungsvolle Befreiungs- und Abwehrtechniken sowie Griffe, Schläge und Tritte, die sie im Ernstfall anwenden können.

Auf spektakuläres Aussehen wird hier verzichtet – vielmehr geht es darum, dass das Kind lernt, wann es sich auf welche Art und Weise verteidigen und somit sicherer fühlen kann.

Hierbei wird auf Techniken aus den Kampfsportarten Kung Fu, Judo und Kickboxen zurückgegriffen.

KISI-Techniken

Die KISI-Techniken, die den Kindern in unserem fortlaufenden Training vermittelt werden, dienen den folgenden Anwendungsbereichen:

  • Abwehr gegen Belästigungen - Nötigen, Anfassen, Verletzen der Intimsphäre
  • Abwehr gegen Bedrohungen - Erpressen, Greifen, Klammern
  • Abwehr gegen Angriffe - Schubsen, Ziehen, Würgen, Schläge, Tritte
  • Abwehr gegen zwei und drei Angreifer
  • Abwehr gegen Stock- und Messerangriffe

Im Training haben die Kinder die Möglichkeit, die Techniken auch am Schlagpolster zu üben und Faustschützer zu tragen. Dies ist nicht nur eine effektive Trainingsmethode, sondern sie macht auch sehr viel Spaß und lässt die Kinder die eigene Kraft erfahren.

Ziel der Selbstverteidigung

Ziel der Selbstverteidigung ist es zu erlernen, Bedrohungssituationen und Angriffshandlungen durch einfache und effektive Gegenwehr, unter Umständen auch durch massive Gegenwehr beenden zu können, um sich anschließend Hilfe zu holen oder die Flucht zu ergreifen.

In Verbindung mit den Selbstverteidigungstechniken erfahren die Kinder von ihrem Recht auf die Notwehr. Sie lernen, sich verhältnismäßig zu wehren, d.h. der zu erwartenden Gefahr angemessen zu begegnen, basierend auf dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Notwehr.

Notwehr § 32 StGB

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Es muss eine Konfliktlage bzw. Notwehrlage vorliegen. Dies ist der Fall wenn ein

gegenwärtiger

Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er gerade stattfindet oder unmittelbar bevorsteht.

rechtswidriger

Ein Angriff ist rechtswidrig wenn er die Rechtsordnung verletzt.

Angriff

Ein Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung eines norwehrfähigen Rechtsguts.

Zu den notwehrfähigen Rechtsgütern zählen alle Individualrechtsgüter wie z.B. Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Ehre, Bestiz, Intimsphäre, Hausrecht / Hausfrieden, Vermögen, u.v.m.

vorliegt.

In Notwehr sind alle Handlungen erlaubt, die zur Abwendung des Angriffs erforderlich sind. Unter mehreren gleich wirksamen Verteidigungsarten muss diejenige gewählt werden, die dem Angreifer den geringsten Schaden zufügt.

Vorausgesetzt, dem Angegriffenen bleiben überhaupt die Zeit und Möglichkeit zur Einschätzung der Gefährlichkeit und zu dieser Auswahl. Deshalb ist der Angegriffene berechtigt, dasjenige Mittel zu wählen, das eine sofortige Beendigung des Angriffs mit Sicherheit erwarten lässt.